Eine Schweizer Weihnachtsgeschichte I

... aus der Wunderwelt der Lehrer / I

Die Ausgangslage

Es weihnachtet sehr – 2 Buben besuchen die Primarschule und haben auch an Heiligabend den ganzen Vormittag Unterricht – ihre Grosseltern wohnen über 300 km weit weg – da sich die Familie aufgrund der Entfernung nicht so oft sieht, möchte sie gerade an Heiligabend mit den Grosseltern bei Kaffee und Weihnachtsstollen zusammen sitzen.

Das Vorgehen

Wie geht man da korrekt vor? Das ist sicher keine grosse Sache!

Wir fragen einfach die Lehrer, ob die Buben 2 Stunden früher heimkommen dürfen – und dann fahren wir recht bald ab und wenn nicht soviel Verkehr ist (?), dann sind wir 4 oder 5 Stunden (? Wetter?) später zum gemeinsamen Heiligabend-Kaffee dort. Das können wir schaffen.

Nicht so schnell: Sie müssen ein Urlaubsgesuch stellen!

 Das unterwürfige Gesuch

Also stellen wir rechtzeitig vorher ein URLAUBSGESUCH. Was heisst rechtzeitig?

„Die Gesuche müssen spätestens 3 Wochen (Schulordnung) vor Antritt des Urlaubes an den Klassenlehrer eingereicht werden (Formular).“ Weiter: „Auf Gesuche ohne genaue Orts- und Grundangabe kann nicht eingetreten werden!“

Also reichen wir unterwürfig ein Gesuch ein – zwar nicht rechtzeitig – sondern erst zum 9. Dezember – es geht um Heiligabend, den 24. Dezember – das sind ja nur rund 2 Wochen – aber es geht ja nur um 2 Schulstunden an Heiligabend, wo ohnehin nicht mehr viel Schulstoff durchgenommen wird.

Der Entscheid des erlauchten Gremiums

„Anlässlich unserer Sitzung … wurde Ihr Urlaubsgesuch behandelt. Nach Schulreglement müssen Gesuche, im Sinne von Ferienverlängerung, grundsätzlich von der Schulpflege bearbeitet werden und liegen nicht in der Kompetenz des Lehrers oder des Rektorates.“

Oje – was haben wir da ausgelöst?

Die werden doch nicht wegen uns eine Sitzung einberufen haben!

„Da Sie bisher keinen Urlaub beantragt haben, kann die Schulpflege Ihr Gesuch bewilligen. Wir möchten aber darauf hinweisen, dass ein Kurzurlaub nur einmal in 3 Jahren bewilligt werden kann (…).“

Zur Erinnerung: es geht um 2 Schulstunden !!

Amtliches Papier mit Wappen der Gemeinde

– geschrieben von der Präsidentin der Schulpflege

– Kopie ans Rektorat

Das Ganze wurde am 21.12. entschieden und dann in die Post (!) gegeben, so dass es uns doch tatsächlich noch vor Weihnachten erreicht hat.

Das heisst im Klartext: wir können also nur einmal in 3 Jahren mit den Grosseltern an Heiligabend Kaffee trinken. – Oder wir melden die Kinder einfach krank – sowas macht man aber doch nicht.

Nun ja – so schlimm wurde es zum Glück nicht – wir haben dann später doch immer an Heiligabend Kaffee trinken können mit den Grosseltern. Ein Jahr später hatten nämlich ab dann die Kinder sowieso immer schulfrei an Heiligabend.

Einfach so! Ist das nicht schön?

Ich liebe Weihnachtsgeschichten, speziell wenn Schmutzli und Esel drin vorkommen.

Zur Einstimmung noch ein Weihnachtslied aus der Schweiz:

Ein Stück Schweiz für unsere lieben Heimwehschweizer.

Nicht ganz werbefrei, trotzdem: aus meiner Sicht um Grössenordnungen hörenswerter als dieser verkitschte amerikanische Jingle-Bell-Santa-Quark.

hier die links zu den Varianten:

https://www.youtube.com/watch?v=5BVFjiQz8fM

darin meine Lieblingsstelle:  ⇒ die Weihnachtskugeln, die der Hard-Rocker bei 1:29 min aufhängt

 

 

 

… und hier das gleiche Lied, aber eine andere Film-Version:

https://www.youtube.com/watch?v=x0DtbNXcS8M

 

 

 

Zur Geschichte selber:  Die ist wahr.

Zeit und Ort wird auf Anfrage gerne mitgeteilt (aber in welchem Dorf werden die Buben wohl gewohnt haben?)

… äh … wenn mich jemand fragt nach Sparpotenzial im Bildungsbereich – ich hätte da so eine Idee …

 

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