Wer sieht hier eigentlich alt aus ?

Ein Plädoyer zu einem Unfall eines 70-jährigen Autofahrers

Lesen wir doch mal die Polizeimeldung Nr. 361 aus den entsprechenden Medieninformationen (03.06.2013):

361 – Rothenfluh: Kollision zwischen Auto und Motorrad fordert zwei Leichtverletzte

(…) gemäss den bisherigen Erkenntnissen der Polizei Basel-Landschaft übersah ein 70-jähriger Autofahrer, ein in der Region wohnhafter Schweizer, bei der Wegfahrt ab einem Parkplatz ein Motorrad, welches in Fahrtrichtung Rothenfluh unterwegs war. In der Folge kollidierte das Motorrad, gelenkt von einem 52-jährigen Schweizer, mit der linken Seite des Autos. Beide Fahrzeuglenker wurden leicht verletzt (…)

Quelle: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/polizei/polizeimeldungen/361-rothenfluh-kollision-zwischen-auto-und

Soweit der Polizeibericht. Die Situation scheint eindeutig, belegt mit einem entsprechenden Polizeibild, welches einen Unfall auf einer übersichtlichen Landstrasse zeigt. Folglich gilt als erwiesen, dass der 70-jährige Autofahrer den Motoradfahrer übersehen haben muss.

Die Schuldfrage ist somit geklärt.

Polizeibild vom Unfallort

Geht man jedoch ein wenig weiter zurück, dann erkennt man unschwer, wie katastrophal unübersichtlich die Situation dort ist. Das Polizeifoto wirkt demgegenüber nur noch wie eine Schadensdokumentation ohne Anspruch auf Klärung des Sachverhaltes.

Wir wollen der Polizei hier natürlich nichts unterstellen. Aber zufällig sind alle Bildelemente, die die eingeschränkte Sicht belegen könnten, auf dem Polizeibild nicht vorhanden. Beachten Sie bitte im nächsten Bild: das Auto wird gleich von rechts aus dem Parkplatz rausfahren. Der Motorradfahrer sollte rechtzeitig halten können. Aber kann er das überhaupt?

Sicht des Motorradfahrers etwa 20 m vor der Einmündung

Für den Motorradfahrer fehlt jeder Gefahrenhinweis. Es gelten die landstrassenüblichen 80 km/h. Die Ausfahrt rechts ist nicht erkennbar. Ab dem Ort dieser Aufnahme (etwa 20 m vor der Einmündung) braucht der Motorradfahrer bei angenommenem Tempo 70 km/h (!!) nur 1 Sekunde bis zum Aufprall (exakt sind 70 km/h = 19.4 m/s, d.h. in 1 s sind 19.4 m zurück gelegt). Aus der Fahrschule wissen wir, dass der Anhalteweg bei einer Gefahrenbremsung aus Tempo 70 km/h etwa 45 m beträgt.

Schauen wir uns jetzt doch mal die Situation aus der Sicht des 70-jährigen Autolenkers an. Was sehen wir? Nun, man darf sagen: nicht allzu viel, und das obwohl die gestrichelte Linie den Namen Sichtlinie trägt. Der Blick in die Kurve ist stark eingeschränkt. Ach so, einen Motorradfahrer sollten wir auch noch erkennen. Der wäre nämlich eventuell in 1 s da.

 

Sicht des Autofahrers beim Halt an der Sichtlinie

Da jetzt offensichtlich keiner kommt, können wir losfahren.

Ab diesem Augenblick haben beide Verkehrsteilnehmer keine Chance mehr. Les jeux sont faits. Rien ne va plus. Wie also einen Unfall vermeiden?

Kann der Autofahrer in weniger als 1 Sekunde von Null auf gleich aus dem Parkplatz raus auf der Strasse sein? Na klar kann er das. Breitreifen, trockene Strasse sowie ausreichend PS vorausgesetzt. Allrad wäre wegen der notwendigen Traktion auch noch gut. Und dann mit quietschenden und qualmenden Reifen raus (ohne Traktionskontrolle).

Kann der Motorradfahrer in 1 Sekunde stehen? Natürlich nicht. Wir haben alle schon mal was von der Schrecksekunde gehört. Das ist lang, zu lang. Dann ist er ab Erkennen der Gefahr schon da. Vergessen wir auch nicht gewisse physikalische Grenzen. Die maximal mögliche Verzögerung eines Motorrades liegt bei etwa 10 m/s2.

Wer hätte also hier eine Chance gehabt, den Unfall zu verhindern? Ach, machen wir es uns doch nicht so schwer. Zum Glück haben wir einen älteren Menschen dabei, und der ist dann schuld. Der Autofahrer ist schliesslich schon 70.

Hoffen wir zuerst einmal, dass die polizeiliche Unfallaufnahme präziser ist als die Angaben in der Pressemitteilung, in welcher ja die alleinige Schuld schon eindeutig dem älteren Fahrer zugewiesen wurde. Hoffen wir weiterhin, dass darin auch deutlich auf die fehlende Beschilderung der konkreten Gefahrenstelle hingewiesen wird. Hoffen wir auch, dass eventuell eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorgeschlagen wird oder gar die dringend nötige Entfernung von Sichtbeschränkungen. Mähen des Seitenbereiches wäre da hilfreich, eine Hecke darf man auch mal zurückschneiden und womöglich müsste auch ein Baum weichen. Das steht sicher alles im Unfallbericht der Polizei, oder womöglich doch nicht? Und wer wäre da zuständig? Sicher die Gemeinde? Welche genau?

Das Kantonsschild entspricht sicher allen verkehrsrechtlichen Vorschriften, es ist aber auch eine Ablenkung von der unmittelbar dahinter lauernden Gefahrenstelle, die nur deshalb kein statistisch signifikanter Unfallschwerpunkt ist, weil es sich nicht um eine stark befahrene Strasse handelt und Beinahe-Unfälle nicht erfasst werden.

Es gibt Vorschriften. Die Schaffung einer Sichtzone, die den Namen auch verdient, wird jetzt sicher von der Polizei eingefordert werden, hoffen wir mal. Und es wird sicher auch darauf geachtet werden, dass einmal geschaffene Sichtzonen auch in ihrem ursprünglichen Sinn und Zweck erhalten werden. Da gelangt die Polizei sicherlich bald an die zuständigen Stellen, oder etwa nicht?

Wer sich per Augenschein selbst überzeugen will, die Stelle (Parkplatz Ebnet) liegt auf einem schönen Wanderweg durch den Wald nach Anwil. Und Vorsicht, auch als Wanderer müssen Sie die Strasse von Rothenfluh nach Wittnau überqueren. Sie haben aber den Vorteil, dass Sie einen Motorradfahrer besser hören können. Und um Fehlinterpretationen schon mal vorzubeugen: die Lösung kann nicht sein, dort oben im Wald einen Kreisel zu bauen. Nein, sowas wollen wir im Wald sicher nicht.

Und noch was zum Schluss: nein, ich kenne keinen der Unfallbeteiligten persönlich und auch keinen der Polizisten, die an der Unfallaufnahme beteiligt waren. Hier ist nichts Persönliches im Spiel und es sind auch keine alten Rechnungen offen. Zum Glück ging es für die Beteiligten einigermassen glimpflich aus. Bis zum nächsten mal. Wir treffen uns am Schild.

 

Kommentar der Polizei vom 08.07.2013:

Wir sind der Meinung, dass mit der notwendigen Vorsicht und korrekter Fahrweise ohne besondere Risiken vom Parkplatz auf die Kantonsstrasse gefahren werden kann.

Pin It on Pinterest

Share This